Zur Erscheinung der sechsten und finalen Staffel der britischen Erfolgsserie „Downton Abbey“ präsentiert Stilpalast einen Lady-Knigge aus den 1920er-Jahren.
Britischer Adelskult
Schauplatz der britischen Fernsehserie ist die Grafschaft Yorkshire, genauer gesagt der Familiensitz Downton Abbey, nach dem die Serie benannt wurde. In den spannungsgeladenen Folgen dreht sich alles um das alltägliche Leben und die persönlichen Schicksale der aristokratischen Familie Crawley und deren Umfeld Anfang des 20. Jahrhunderts. Auch politische Umbrüche, wie z.B. die Auflösung der Herrschaftsstrukturen, Frauenrechte oder der 1. Weltkrieg, werden in der Kultserie immer wieder thematisiert.
Besonderen Wert haben die Macher der mehrfach preisgekrönten Fernsehproduktion auf die Detailgenauigkeit gelegt. Dies ist sicherlich mit ein Grund, weshalb die Serie 2011 sogar einen Eintrag im Guinness-Buch der Rekorde für die von Kritikern am besten bewertete Fernsehserie des Jahres erhielt.
In der sechsten und finalen Staffel der international gefeierten Erfolgsserie gefährden Geheimnisse und Zerwürfnisse den Zusammenhalt der Familie, während das Personal soziale Veränderungen hinnehmen muss, die seine Zukunft gefährden. Höhen und Tiefen sowie Freud und Leid begleiten also auch zum Staffelfinale hin die Charaktere, die die Downton-Abbey-Fans auf der ganzen Welt so lieben.
Downton Lady Knigge
Zeiten ändern sich und damit auch die Benimmregeln. Dass es vor 100 Jahren vor allem für Frauen der Adelsgesellschaft nicht immer so einfach war, in allen Situationen Contenance zu bewahren, beweist der folgende Knigge.
Strenge Tischmanieren hatten in der Zeit, in der Downton Abbey spielt, eine deutlich gewichtigere Rolle als heute. So durfte z.B. während des ganzen Essens der kerzengerade Rücken die Stuhllehne nicht berühren und egal welche Konsistenz die Schlemmereien auf dem Teller auch hatten: Sie mussten (natürlich ohne zu kleckern) zum Mund geführt werden und nicht umgekehrt. Nur beim Genuss einer Suppe durfte der Kopf ganz leicht nach vorne gebeugt werden. Dies erklärt die steife Haltung der noblen Gesellschaft.
Selbstverständlich gab es damals noch keine praktischen Einweg-Papierservietten. Edle Stoffservietten waren bei den Adels-Familien Pflicht. Kein Wunder, dass selbst die Wahl der Serviette eine Wissenschaft für sich war. Frau von Welt hat dabei sogar – je nach Mahlzeit – das Serviettenformat unterschieden. Die grösste Serviette gab es zum Dinner, die kleinste zum Cocktail.
Über heikle Themen wurde am Tisch nie geredet. Gespräche über Geld, Sex, Arbeit, Gesundheit, Politik oder Religion waren während des Essens ein absoluter Affront. Erst wenn das Dinner beendet war, führte die Dame des Hauses die anderen Frauen zum Kaffee in den Salon, damit die Männer für 20 Minuten allein über Politik sprechen konnten.
Ein gemütliches Frühstück im Bett gönnte man sich schon damals. Erlaubt war ein solch entspannter Start in den Tag allerdings nur verheirateten Frauen. Die ledigen Damen mussten nämlich schon morgens in Gesellschaft speisen, um möglichst keine Gelegenheit zu verpassen, eine gute Partie für sich zu finden.
Gut behütet: Für Mahlzeiten vor 18.00 Uhr waren Hüte und Handschuhe immer Pflicht. Erst während des Essens durften die Damen ihre Handschuhe ausziehen und unter ihre Serviette auf den Schoss legen.
Das Tragen einer edlen Tiara bei einem formellen Dinner war nur verheirateten Frauen vorbehalten. Der luxuriöse Haar-Schmuck, den die adeligen Damen oft zur Hochzeit erhielten, diente an gesellschaftlichen Anlässen den Herren also zur sofortigen Erkennung der Single-Damen.
Während zur Tea-Time ein schickes Low Waist Dress als Outfit genügte, musste es für das Dinner jeweils ein glamouröses Abendkleid sein (inkl. Hochsteckfrisur). Und damit die gut betuchten Ladies sich an offiziellen Anlässen nicht zweimal hintereinander mit dem gleichen Kleid blicken liessen und sich damit womöglich blamierten, führten deren Zofen tatsächlich Protokoll über die bereits getragenen Kleider. Zweimal hintereinander das gleiche Dress zu tragen, war nur vor der eigenen Familie gestattet.
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