Du hast vielleicht auch schon auf kleineren Wochenmärkten oder im Netz gesehen, dass Privatpersonen selbstgemachte Kosmetikprodukte verkaufen. Ob Seifen, Cremes oder Lippenbalsam – alle möglichen Kosmetika werden immer häufiger zuhause in kleinem Rahmen produziert. Doch ist das in der Schweiz überhaupt einfach so möglich und erlaubt? Und falls ja: Was ist zu beachten, wenn man selbst auch gerne Kosmetika herstellen und verkaufen möchte?

Kosmetika in der Schweiz herstellen und verkaufen?
Wenn du vielleicht schon seit längerer Zeit mit der Herstellung eigener Kosmetika experimentiert hast, kamst du mitunter vielleicht auch schon einmal auf den Gedanken, deine Produkte in kleinem Rahmen zu verkaufen. Doch gerade bei Dingen, die sich auf die Gesundheit auswirken können, sollte man natürlich immer vorsichtig sein und sich gut informieren.
Zunächst einmal ist es sinnvoll, zu wissen, wie das Schweizer Gesetz „Kosmetische Mittel“ eigentlich definiert. Dazu ist in Artikel 35, Abschnitt 1 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) zu lesen:
„Kosmetische Mittel sind Stoffe oder Zubereitungen, die dazu bestimmt sind, äusserlich mit bestimmten Teilen des menschlichen Körpers wie der Haut, dem Behaarungssystem, den Nägeln, den Lippen oder äusseren intimen Regionen oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen, und zwar zu dem ausschliesslichen oder überwiegenden Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, sie in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen.“
Solltest du derlei Produkte hergestellt haben – die meisten herkömmlichen Kosmetika, die du produzieren wirst, dürften in diese Kategorie fallen – steht die grosse Frage im Raum: Dürfen diese Produkte einfach so in der Schweiz verkauft werden? Um es kurz zu machen: Ja, dürfen sie. Jedenfalls dann, wenn du dich an die gesetzlichen Anforderungen hältst und wenn die Sicherheit der KonsumentInnen gewährleistet ist.
Anforderungen an die Kosmetika
Die Anforderungen an die Kosmetika, die du herstellen und verkaufen möchtest, sind glücklicherweise nicht allzu kompliziert und verstehen sich im Grunde grösstenteils von selbst. In jedem Fall solltest du bei Unklarheiten und genaueren Fragen und Details noch einmal intensiv recherchieren, um keine Fehler zu machen. Grundsätzlich gibt es aber einige wichtige Punkte, die wir hier zusammenfassen möchten und die dir schon einmal eine gute Orientierung geben dürften.
- Zum einen wirst du als Privatperson Kosmetika „in kleinen Mengen“ herstellen. Das heisst konkret, dass deine jährlichen Chargen nicht mehr als 20 Kilogramm pro Produkt betragen dürfen.
- Die Rohstoffe, die du für deine Kosmetika verwendest, müssen sich belegbar für kosmetische Mittel eignen. Mittels Analysezertifikaten kann diese Eignung nachgewiesen werden. Die Eignung muss auf die verwendete Charge rückverfolgbar sein und dokumentiert werden.
- Du darfst für deine Kosmetika ausschliesslich Rohstoffe verwenden, die der Verordnung über kosmetische Mittel entsprechen. Hierin sind Zulässigkeit und Höchstmengen von Konservierungsmitteln, Farbstoffen und Duftstoffe, wie beispielsweise ätherischen Ölen geregelt.
- Du musst über eine schriftliche Herstellvorschrift mit Rezeptur verfügen. In dieser müssen alle relevanten Arbeitsschritte der Herstellung genau beschrieben sein. Ausserdem musst du hier sicherheitsrelevante Aspekte sowohl der verwendeten Rohstoffe als auch des Endproduktes beschreiben. Nur so kann die Sicherheit deiner Kosmetika garantiert werden. Auch die Mindesthaltbarkeit sowie die Dauer deiner Produkte ist hier zu belegen.
- Da KonsumentInnen wissen müssen, was genau sich in deinen Produkten befindet, muss eine vollständige Angabe der Inhaltsstoffe auf dem Produkt erfolgen. In der Schweiz gilt das INCI-System. Das heisst, dass alle bei der Herstellung verwendeten und im Fertigprodukt vorhandenen Inhaltsstoffe in absteigender Reihenfolge der Konzentration anzugeben sind. Inhaltsstoffe, die weniger als ein Prozent der Gesamtbestandteile ausmachen, erscheinen am Ende in ungeordneter Reihenfolge.
- Ebenfalls auf der Verpackung angeben musst du den Verwendungszweck des Produkts, sofern sich dieser nicht aus der Aufmachung ergibt. Hinzu kommen Name und Adresse der Person oder Firma, die das kosmetische Mittel herstellt, einführt, abpackt, abfüllt oder abgibt. Die Wirksamkeit, die du auf deinen Kosmetika angibst, muss mit geeigneten Tests auch belegbar sein, bzw. belegt werden.
Wie sich die Produkte besser verkaufen lassen
Wenn du die diversen Anforderungen an die Herstellung deiner kosmetischen Produkte einhältst und für die Sicherheit der KonsumentInnen, bzw. NutzerInnen sorgst, kannst du anfangen, deine Kosmetik herzustellen und zu verkaufen. Damit du wie ein echter Profi ins „Geschäft“ einsteigst, solltest du schon vor deinem ersten Auftritt etwa auf einem kleinen Handmade-Markt bei dir in der Nähe bestens vorbereitet sein. Du verkaufst in der Regel am besten, wenn deine Produkte ansprechend präsentiert sind und wenn du als VerkäuferIn selbstbewusst wirkst.
- Das Wichtigste ist vielleicht tatsächlich die Optik deiner Kosmetikprodukte. Denn testen lässt sich Kosmetik oft zwar vor Ort, den wirklichen Nutzen und die (bestenfalls positiven) Langzeitfolgen deiner Produkte können KundInnen erst nach dem Kauf erfahren. Das bedeutet: Du musst die Wirkung der Produkte irgendwie mit dem Produkt selbst verkaufen. Und da kommt nun einmal die Optik zum Tragen.
- Teil der Optik ist das Produkt selbst (etwa die Creme oder Seife) sowie die Verpackung. Damit dein Produkt schön aussieht, sollte es eine natürliche oder dem Anlass entsprechende (etwa bei Lippenstiften) Farbe haben. Hier gilt einfach: Experimentieren, bis du zufrieden bist. In der Regel werden die Produkte sowieso recht neutral aussehen.
- Wichtiger als das Produkt selbst ist aber mitunter die Verpackung. Was die unmittelbare Verpackung (Hülle) deines Kosmetikums angeht, solltest du Artikel 36 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung beachten: „Die Verpackungen kosmetischer Mittel dürfen an diese nur Stoffe in Mengen abgeben, die gesundheitlich unbedenklich und technisch unvermeidbar sind und keine Veränderung der Zusammensetzung oder der organoleptischen Eigenschaften herbeiführen.“
- Das Produkt inklusive unmittelbarer Verpackung kannst du aber schliesslich in eine aufwendig und hübsch gestaltete Umverpackung geben. Hier eignen sich beispielsweise Faltschachteln besonders gut. Sie gibt es in unzähligen, spannenden Ausführungen und du kannst sie mit deinem eigenen Logo und individuellen Designs gestalten. Achte darauf, dass sich die Alleinstellungsmerkmale deines Produkts auch in diesem Design wiederfinden. Verwendest du etwa rein natürliche Inhaltsstoffe und liegen dir Nachhaltigkeit und die Umwelt am Herzen, dann könnten sich ein mattes Grün und Erdtöne besonders eignen.
- Auch die Präsentation deiner Produkte etwa an einem kleinen Stand ist wichtig. Hier lautet unser Tipp Nummer 1: Überlade deinen Stand nicht. Vermutlich wirst du sowieso nur eine kleine Auswahl an Produkten herstellen – mitunter nur ein einziges. Möchtest du die Besonderheit dieser wenigen Produkte herausstellen, dürfen sie auch viel Platz um sich herum in Anspruch nehmen. Es geht darum, die Blicke der BesucherInnen auf die wenigen, tollen Produkte zu lenken und nicht darum, mit unzähligen Cremes, Balms und Make-up auf dem Tisch zu überfordern.
- Gerade bei Kosmetikprodukten sind viele InteressentInnen scheu. Man traut sich nicht, zu fragen, ob man da vielleicht mal dran riechen oder das Produkt gar auf dem Handrücken testen darf. Bevor solche Unsicherheiten entstehen, solltest du als VerkäuferIn die Initiative ergreifen. Wenn du aufmerksam bist und einen interessierten Blick ausmachst, starte ein Gespräch: „Darf ich dir/ euch mal meine selbstgemachte Creme zeigen?“ Diese Frage geht schnell und leicht von den Lippen und wenn du dabei lächelst und nicht zu aufdringlich bist, werden die allermeisten BesucherInnen mit einem „Warum nicht?“ oder einem „Ja, sehr gerne“ antworten. Hier gilt: Einfach trauen, dann funktioniert es irgendwann von ganz allein.
Abschlusstipp: Eine Nische finden
Es gibt unglaublich viele Kosmetikprodukte von bekannten Herstellern und inzwischen auch von unzähligen Privatpersonen. Viele dieser Produkte sind sehr gut, andere fallen aufgrund unterschiedlicher Kriterien eher ab. Fest steht aber, dass die Konkurrenz gross ist. Wenn du dich behaupten möchtest und zumindest auf kleinen Märkten, Messen oder Ausstellungen viele KundInnen anziehen möchtest, solltest du dir bestenfalls eine Nische suchen.
Nischenprodukte findest du, indem du eine umfangreiche Marktanalyse vornimmst. Vermutlich bist du, wenn du sie selbst herstellst, sowieso schon einmal an Kosmetika jeglicher Art interessiert. Für deine Recherche musst du aber tiefer einsteigen. Versuche diverse Fragen zu beantworten:
- Welche Kosmetiktrends sind derzeit zu beobachten?
- Welche Produkte gibt es am häufigsten in der Schweiz?
- Sind diese Produkte aus dem Ausland?
- Welche Schweizer Kosmetika gibt es schon?
- Welche Produkte siehst du selten in der Schweiz?
- Gibt es von manchen Produkten vielleicht noch keine Variante, die auf natürliche Inhaltsstoffe setzt, die nachweislich einen wunderbaren Beauty-Effekt haben, wie etwa Kokosöl?
- Bahnt sich ein Trend an, der bereits jetzt für Aufmerksamkeit sorgt, wie zum Beispiel auf Social Media?
- Mit welchen Produkten hast du bereits Erfahrung und was traust du dir zu?
Diese und weitere ähnliche Fragen bringen dich immer näher an eine Vorstellung davon, was derzeit angesagt ist, was bereits auf dem Markt ausreichend vorhanden ist und wo deine Stärken liegen. Oft ergibt sich ganz von selbst eine Lücke und du merkst: Moment mal – warum gibt es eigentlich XY noch nicht? Dann hast du deine Nische vielleicht schon gefunden und kannst anfangen, dir Gedanken über dein Kosmetikprodukt der Stunde oder gar deine perfekte, kleine Produktlinie zu machen.