In der Schweiz fallen E-Zigaretten und E-Liquids aktuell noch unter das Lebensmittelgesetz. Sie sind deshalb bedeutend weniger reguliert als im benachbarten Ausland. Das neue Tabakproduktegesetz, welches voraussichtlich im August 2024 in Kraft treten wird, bringt wesentliche Änderungen für den Markt der E-Zigaretten in der Schweiz. Wir beleuchten die Auswirkungen des Gesetzes auf Verbraucher, Hersteller und den Markt.

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Welche neuen Vorschriften bringt das neue Tabakprodukte-Gesetz?

1. Begrenzung der Liquidmenge auf 2ml (Einweg E-Zigaretten und Liquid Kartuschen)
2. Vorgeschriebene Alterskontrollen in Off- und Onlineshops
3. Warnhinweise und Beipackzettel in drei Amtssprachen (D/F/I)
4. Tabaksteuer auf alle Produkte mit E-Liquid
5. Werbeverbot für Medien und Events, welche Jugendliche erreichen können

 

1. Beschränkung der Liquidmenge auf 2ml

Was im EU-Raum längst Standard ist, wir nun auch in der Schweiz eingeführt. Einweg E-Zigaretten wie Elfbar und vorbefüllte Liquid Pods dürfen maximal 2ml E-Liquid enthalten. Durch eine Gesetzeslücke konnten in der Schweiz während vieler Jahre auch Produkte mit bis zu 10ml Liquid verkauft werden, ohne dass die Behörden einschritten. Mit der Begrenzung auf 2ml Liquid wird sich die Ökobilanz der ohnehin schon fragwürdigen Einweg Vapes weiter verschlechtern. Denn oftmals verfügen Einweg E-Zigaretten mit mehr als 2ml Liquid über einen gleich grossen (dafür aufladbaren) Akku wie kleine Geräte mit 2ml.

 

2. Vorgeschriebene Alterskontrollen

Da E-Zigaretten in der Schweiz aktuell noch unter das Lebensmittelgesetz fallen sind keine Alterskontrollen vorgeschrieben. Es kann also durchaus sein, dass sich in der Schweiz minderjährige Personen mit nikotinhaltigen E-Zigaretten eindecken können. Das neue Tabakproduktgesetz schliesst endlich diese Lücke und schreibt strikte Alterskontrollen für E-Zigaretten und Liquids für alle Verkaufskanäle vor.

 

3. Warnhinweise und Beipackzettel in 3 Amtssprachen

Heute sind in der Schweiz auch viele Produkte mit einer englischen Verpackung auf dem Markt. In Zukunft müssen die Warnhinweise auf jeder Verpackung in drei Sprachen (Deutsch, Französisch und Italienisch) angegeben werden. Auch wenn die meisten SchweizerInnen der englischen Sprache mächtig sind, so ist diese Regelung grundsätzlich sicher richtig. Die Auswirkungen auf die Produktvielfalt dürfte aber einschneidend sein. Die Schweiz ist ein kleines Land und der Markt für E-Zigaretten hat ein geringes Volumen. Eigene Schweizer Verpackungen und Beipackzettel werden sich nur für grosse Importeure rechnen, welche die teilweise hohen Mindestbestellmengen abnehmen können. Das wird zur Folge haben, dass die Produktvielfalt sehr viel kleiner sein wird.

 

4. Tabaksteuer auf E-Zigaretten und Liquids

Mit dem neuen Tabakproduktegesetz werden auch Steuern auf E-Zigaretten und E-Liquids erhoben. Diese fallen unterschiedlich aus, wobei Einweg E-Zigaretten bedeutend stärker besteuert werden, als Prefilled Pod Systeme und E-Liquids.

  • Steuer auf Einweg E-Zigaretten: CHF 1.-/ml E-Liquid
  • Steuer auf Prefilled Pods: CHF 0.20/ml E-Liquid
  • Steuer auf E-Liquids: CHF 0.20/ml E-Liquid

 

5. Werbeverbot für Events und Medien, welche Minderjährige erreichen

Mit der Einführung des neuen Gesetzes wird auch die Werbung für E-Zigaretten eingeschränkt. In Printmedien wird die Bewerbung von Vapes und Liquids gänzlich untersagt. Auch vom Verbot betroffen ist das Sponsoring von Events, an welche minderjährige Personen Zutritt haben. Online-Werbung bleibt erlaubt, solange ein System zur Altersprüfung verhindern kann, dass minderjährige Personen Zugriff haben.

 

Fazit zum neuen Tabakproduktegesetz in der Schweiz

Es war eine Frage der Zeit, bis sich die Schweiz an die im EU-Raum vorherrschenden Gesetzeslage anpasst. Das neue Gesetz schliesst insbesondere im Bereich der Alterskontrollen eine Lücke, welche längst hätte geschlossen werden müssen. Die Begrenzung auf 2ml Liquid bei E-Zigaretten und Liquid Kartuschen ist hingegen nicht zwingend nachvollziehbar. Weder die Gefahr des Verschluckens durch Kleinkinder, noch der Ansatz, dass mehr konsumiert wird, wenn man den VerbraucherInnen grössere Gebinde anbietet, scheint wirklich fundiert. Es bleibt der Wermutstropfen, dass Einweg E-Zigaretten eine noch schlechtere Ökobilanz aufweisen werden, als vor der neuen Gesetzgebung. Die E-Zigaretten Branche der Schweiz dürfte dennoch von der neuen Regulierung profitieren. VerbraucherInnen werden auf Grund der neuen Gesetzeslage auf kleinere E-Zigaretten umsteigen und der Markt wird dank der herrschenden Vorschriften sein Image verbessern können.

 

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