Hast du Lust auf einen tollen und unvergesslichen Abend mit einem Konzert und einem persönlichen Treffen mit einer bekannten Kultband? Stilpalast verlost 1 x 2 Tickets für das Konzert von Spider Murphy Gang (inkl. Meet & Greet) anlässlich ihrer Akustiktour im Volkshaus in Zürich am 23. Januar 2020.
I ziag’s net aus mei Rock 'n‘ Roll Schua! Diese Songzeile aus dem gleichnamigen Song der Spider Murphy Gang (für des bayrischen Unkundige: «Ich ziehe meine Rock 'n‘ Roll-Schuhe nicht aus!») sagt eigentlich alles: Die Spider Murphy Gang ist noch da. Und nicht nur das – sie ist besser als je zuvor. Die Veröffentlichung von Hits wie «Skandal im Sperrbezirk» ist nun schon mehr als 25 Jahre her – aber die Live-Konzerte der Band sind immer noch packende Performances einer exzellenten Band, die den Rock 'n‘ Roll im Blut hat – und in den Fingern.
Starke Liveacts
Wer bislang die Spider Murphy Gang nur von ihren Platten kennt, sollte sich daher unbedingt mal auf einem der vielen Gigs der Band blicken lassen: Da rocken die Gitarren, das Piano rollt in bester Boogie-Manier und die ganze Band versprüht Spielfreude und gute Laune, dass niemand auf die Idee käme, hier Veteranen aus den Achtzigern vor sich zu haben.
Rock 'n‘ Roll-Party
Nach langer Bandgeschichte, vielen Erfolgen, kleineren Rückschlägen und einigen unvermeidlichen Besetzungsveränderungen ist die Spider Murphy Gang da angekommen, wo Günther und Barny sich in ihrer Jugend immer schon hingeträumt haben: auf der Bühne, schwitzend und voll damit beschäftigt, dem Publikum eine deftige Rock 'n‘ Roll-Party zu servieren.
Zu weiteren Infos und zum Ticketvorverkauf geht es hier.
Zu gewinnen
Stilpalast verlost 1 x 2 Tickets für das Konzert der Spider Murphy Gang am 23. Januar 2020 im Volkshaus in Zürich. Bei diesen Tickets ist zudem ein Meet & Greet für zwei Personen mit Sänger Günther Sigl und Gitarrist Barny Murphy dabei!
Für die Teilnahme gilt es einfach das untenstehende Formular auszufüllen und auf "absenden" zu klicken.
Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.